

Forward-Darlehen
Was, wann, wie? Das sollten Sie wissen
Ein Forward-Darlehen sichert die aktuellen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung weit vor Ende der Zinsbindung. Das geht sogar bis zu fünf Jahre vor Ablauf des ersten Baufinanzierungsvertrags. Die Bank berechnet für das Forward-Darlehen den Forward-Aufschlag, also einen Zinsaufschlag.
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Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen ist ein Anschlusskredit, der bis zu fünf Jahre vor Ende der Zinsbindung des ersten Darlehens abgeschlossen werden kann. Sie als Darlehensnehmer unterschreiben im Voraus einen Kreditvertrag mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Zinsen und Konditionen. Dieser Vertrag löst die Erstfinanzierung dann mit Ende der Zinsbindung ab und die Raten dementsprechend getilgt.
Holen Sie sich Kreditangebote ein, beispielsweise von einem bankenunabhängigen Finanzierungsberater wie Halfen Baufinanzierungen. Als guten Zeitpunkt empfehle ich etwa ein bis fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung.
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Für wen ist ein Forward-Darlehen geeignet?
Lohnenswert ist ein Forward-Darlehen für Sie unter anderem dann, wenn der Zinssatz Ihres aktuellen Darlehensgebers mindestens 0,1 Prozentpunkte höher ist als das Vergleichsangebot für das Forward-Darlehen. Vor allem, wenn in Kürze mit steigenden Zinsen zu rechnen ist, sollten Sie sich Angebote geben lassen.
Damit sind die Lebenssituation, die eigene Flexibilität und das Zinsumfeld also die drei entscheidenden Punkte, ob nun ein Forward-Darlehen die richtige Finanzierungsform darstellt. Eine gewisse Risikobereitschaft sollten Sie beim Forward-Darlehen auch mitbringen. Denn für den Fall, dass die Zinsen bis zum Ablauf der Zinsbindung wieder sinken, haben Sie gegebenenfalls später einen Verlust im Vergleich zu einer Umschuldung zu verzeichnen.
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Was sind die Vor- und Nachteile?
Den Abschluss eines Forward-Darlehens sollten Sie sorgfältig abwägen. Da Banken für das Forward-Darlehen einen Zinsaufschlag verlangen, müssen Sie gegenrechnen. Sollten die Zinsen bis zur Ablösung des ersten Kredits den Zinsaufschlag übersteigen, kann sich das Forward-Darlehen für Sie lohnen. In einer absoluten Niedrigzinsphase ist Ihre Chance hoch, von einem frühzeitigen Abschluss zu profitieren. Auch Sondertilgungen können vereinbart werden. Haben Sie das Forward-Darlehen erst einmal abgeschlossen, haben Sie damit auch eine Planungssicherheit bis zur endgültigen Tilgung der gesamten Darlehenssumme.
Allerdings kann ein Forward-Darlehen nach Abschluss nur gegen eine Nichtabnahmeentschädigung gekündigt werden. Sollte das Zinsniveau noch weiter fallen, kann das Forward-Darlehen für Sie nachteilig sein.
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